Genehmigte Werbung auf Spielkleidung 2018/2019

von TischtennisLive (Kommentare: 0)

L 5 / EDB Werbebestimmungen im TTVSHUnter Beachtung des Abschnittes A 6 der WO des DTTB kann im Bereich des TTVSH Werbung auf Spielkleidung betrieben werden. Die Werbung ist für jede Spielzeit neu zu stellen und genehmigungs- und gebührenpflichtig.Anbei finden Sie die genehmigte Werbung für die Spielzeit 2018/2019.Dateianhang: genehmigte Werbung-Stand-15-02-19.pdf
L 5 / EDB Werbebestimmungen im TTVSH

Unter Beachtung des Abschnittes A 6 der WO des DTTB kann im Bereich des TTVSH Werbung auf Spielkleidung betrieben werden. Die Werbung ist für jede Spielzeit neu zu stellen und genehmigungs- und gebührenpflichtig.

Anbei finden Sie die genehmigte Werbung für die Spielzeit 2018/2019.
Dateianhang: genehmigte Werbung-Stand-15-02-19.pdf

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